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Netzwerk Erdgeschichte Baden-Württemberg: Leitlinien zur Nachhaltigkeit

(Updated 1.10.1999)

Ziel

Die Unterzeichner dieser Leitlinien bekennen sich zur Notwendigkeit eines zukunftsfähigen, nachhaltigen Tourismus in allen seinen Teilbereichen, von der Angebotserstellung bis hin zur Realisierung von Veranstaltungen.
 
Ziel der Leitlinien ist es, das Leitbild der Nachhaltigkeit als einen ganzheitlichen Ansatz im Bewußtsein der Netzwerkpartner weiter zu festigen und mögliche Wege zu seiner Umsetzung aufzuzeigen, vor allem im Bereich landschaftsgebundener Tourismusangebote.
 
Bei den Leitlinien handelt sich um einen Rahmen, der durch die einzelnen Partner unter Beteiligung interessierter Bürger und der in der Agenda 21 von Rio genannten sozialen Gruppen konkretisiert und auf die jeweilige spezifische örtliche Situation angepaßt werden soll.

Nachhaltiger, zukunftsfähiger Tourismus

Ein nachhaltiger, zukunftsfähiger Tourismus ...
  • ... berücksichtigt die Managementregeln und Erfordernisse nachhaltigen Wirtschaftens, insbesondere hinsichtlich der Vermeidung nicht ausgleichbarer Eingriffe in den Naturhaushalt und der Ressourcenschonung,
  • ... achtet auf eine gleichgewichtige Betrachtung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen,
  • ... setzt sich für die Gestaltung von Entscheidungsprozessen ein, an denen alle in der Agenda 21 genannten sozialen Gruppen partizipieren und bei denen die Entscheidungen möglichst konsensorientiert gefällt werden,
  • .. mißt seine Aktivitäten laufend an zu erarbeitenden Kriterien der Nachhaltigkeit.
Durch Informations- und Überzeugungsarbeit streben die Netzwerkpartner an, daß diese Kriterien möglichst auch von anderen Akteuren eingehalten werden.

Kooperation

Zukunftsfähige Tourismusangebote lassen sich nur über eine enge Kooperation mit anderen Akteuren konzipieren und umsetzen. Die Netzwerkpartner bekennen sich daher zu einer engen und intensiven Zusammenarbeit insbesondere mit Akteuren aus der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden, der interessierten Bürgerschaft und der Wissenschaft. Auch im interkommunalen und regionalen Bereich wird eine intensive Zusammenarbeit gesucht, beispielsweise mit Akteuren aus benachbarten Gemeinden.
Um möglichst fruchtbare und breit akzeptierte Kooperationsergebnisse erzielen zu können, prüfen die Netzwerkpartner die Nutzung von Instrumenten wie Tourismuskonzepte, Runde Tische, Netzwerke und Bürgerforen, z.B. im Rahmen Lokaler Agenda 21-Prozesse.

Prüfung von Auswirkungen touristischen Handelns

Die Partner verpflichten sich zu einer sorgfältigen Prüfung aller unter ihrer Verantwortung konzipierten Maßnahmen auf die Erfordernisse der Nachhaltigkeit. Dazu gehört eine frühzeitige Prüfung der touristischen Konzepte, Pläne und Maßnahmen auf die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien. Bei bereits vorhandenen Konzepten setzen sie sich für deren Überprüfung auf eventuell vorhandene Nachhaltigkeitslücken ein.
Sofern in ihrem Bereich sinnvoll, nutzen die Netzwerkpartner dazu Instrumente wie Öko-Audit, Umweltbilanzierungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Zur Weiterentwicklung solcher und anderer Instrumente suchen sie die enge Zusammenarbeit untereinander und mit Akteuren aus der Wissenschaft.  

Verkehr

Der Verkehr ist einer der Hauptproblempunkte für einen nachhaltigen Tourismus. Aus diesem Grund setzen sich die Netzwerkpartner für die Entwicklung und den Betrieb umweltschonender Verkehrssysteme (Bahn-Bus, Bus, Fahrrad etc.) in ihrem jeweiligen Bereich ein. Bei der Erarbeitung neuer Tourismusangebote werden öffentliche Verkehrssysteme besonders berücksichtigt, z.B. durch eine enge Abstimmung mit Angeboten der ÖV-Anbieter und durch eine intensive Beratung der Gäste.
Im Rahmen der Angebote des Netzwerks Erdgeschichte wird auf die Nutzung von Verkehrsmitteln des motorisierten Individualverkehrs verzichtet.  

Landschafts- und Lebensformen

Gemäß ihrem ganzheitlichen Ansatz und zur langfristigen Sicherung eines ihrer wichtigsten Kapitalträger setzen sich die Netzwerkpartner aktiv für den Erhalt und die Entwicklung regionaltypischer Landschafts- und Lebensformen ein. Maßnahmen zur Erhöhung der Gleichförmigkeit und der "Gleichmacherei" von Landschaften werden nicht unterstützt. Stattdessen werden insbesondere gefördert:
  • die umweltfreundliche Produktion und Vermarktung Regionaler Produkte, insbesondere Lebensmittel,
  • Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der regionaltypischen Standort- und Artenvielfalt der jeweiligen Landschaft, z.B. durch den Naturschutz,
  • Maßnahmen zum Erhalt von "Regionalkulturen" (z.B. in Form von Dialekten und Bauformen),
  • Maßnahmen zur Maximierung des lokalen/regionalen Anteils an touristischen Wohlfahrtswirkungen, wie beispielsweise der wirtschaftlichen Wertschöpfung.
Die Netzwerkpartner achten darauf, daß alle Mitwirkenden an erzielten Wohlfahrtswirkungen und Wertschöpfungen in gerechter Weise beteiligt werden und für unvermeidbare Belastungen Ausgleichsregelungen gefunden werden.
Produktbezeichungen, die Landschaftsnamen im Sinne eines Alleinvertretungsanspruchs enthalten (z.B. "Schwarzwaldpark", "Alblehrpfad" etc.) werden nur im jeweiligen Landschaftsraum und nur nach Beteiligung aller relevanten Akteure an der Produktkonzeption und der Produktvermarktung verwendet.

Landschaftsmarketing

Bei der Erarbeitung von Angeboten zur touristischen Vermarktung von Landschaftspotentialen (z.B. zur Geologie oder zur Geschichte) nehmen die Netzwerkpartner Rücksicht auf empfindliche Teile der Natur- und Kulturlandschaft, insbesondere auf zu definierende Tabu- und Pufferzonen. Sofern Tabuzonen notwendig sind, sorgen aufzustellende Besucherlenkungs- und Rangerkonzepte vorausschauend für die Einhaltung der Schutzbestimmungen. Zu den Besucherlenkungskonzepten gehören auch Positivangebote zum möglichst freien Landschaftserleben. Die Nutzung von Landschaftspotentialen durch Gäste erfolgt grundsätzlich unter Anleitung von geschultem Personal ("Landschaftsanimateure"). Die Netzwerkpartner streben eine Qualitätssicherung für dieses Personal an. Eine Koordination mit eventuell vorhandenen oder geplanten Ranger- und volunteering-Konzepten wird sichergestellt.

Geotourismus

Die Netzwerkpartner verpflichten sich zum Schutz von Geotopen und setzen sich aktiv für den Erhalt des Reichtums erdgeschichtlich bedeutsamer Vorkommen von Lagerstätten, Formen etc. ein. Mineralien- und Fossilienfundstätten dürfen nur mit wissenschaftlicher Zustimmung für den Tourismus erschlossen werden. Eine Erschließung findet grundsätzlich nur in Form von Angeboten statt, bei denen die Gäste mit geschultem Personal an die Fundstellen herangeführt werden.
Grundsätzlich dürfen nur soviel Fossilien bzw. Mineralien entnommen werden, wie durch Verwitterung aus dem Boden "herauswachsen". Ausnahmen bilden Vorkommen, die durch Eingriffsplanungen auf jeden Fall zerstört werden oder deren Entnahme unter wissenschaftlicher Anleitung erfolgt.

Höhlen

Die Vermarktung von Höhlen beschränkt sich in der Regel auf bereits erschlossene Schauhöhlen. Ausnahmen ("Höhlentrekking") unterliegen nachstehenden Richtlinien (Auszug aus den Richtlinien der Höhlenverbände VdHK, VÖH, SGH vom 1. Juni 1988):
  • Ausrichtung der Anzahl von Teilnehmern, Häufigkeit und Zeitpunkt der Führungen auf die Erfordernisse des Höhlenschutzes.
  • Verantwortungsvolle Routenwahl und Meidung sensibler Gebiete inner- und außerhalb der Höhle.
  • Beschränkung der Touren auf zur Zeit touristisch begangene Höhlen.
  • Verzicht auf Wettkämpfe in Höhlen sowie auf Verwendung der Höhle als "Sportgerät".
  • Verzicht auf Biwaks in Höhlen für touristische Zwecke.
  • Kontaktpflege zu ortsansässigen Höhlenvereinen.
  • Rücksichtnahme auf lokale Sitten und Gebräuche.
  • Information der Teilnehmer über die organisierte Höhlenforschung.
  • Vorbereitung und Sensibilisierung der Teilnehmer für karst- und höhlenkundliche Aspekte.
  • Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
  • Einsatz kompetenter Höhlenführer.
  • Ausrichtung der Werbung auf Naturerlebnis und nicht auf Abenteuer.
  • Verzicht auf aggressive Werbung.
  • Keine Nutzung des Trekking für andere kommerzielle Interessen (Produktwerbung und -verkauf).
  • Aufklärung der Teilnehmer über die Gefahren.
  • Versicherungsschutz für Teilnehmer und Führer.

Weitere Informationen:


Möchten Sie gerne mehr erfahren: Dann schreiben Sie doch eine e-mail an Dr. Andreas Megerle, Universität Tübingen (andreas.megerle@uni-tuebingen.de).
   
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[Stand: 1.2.2003 | Home > Leitlinien zur Nachhaltigkeit]

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